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K 41 organisiert vor allem Designwettbewerbe, aber auch Wettbewerbsverfahren in Architektur, Städtebau und Kunst. Während Wettbewerbe in der Architektur, der Landschafts- und Freiraumplanung und dem Städtebau durch allgemein anerkannte und teilweise verpflichtend anzuwendende Verfahrensrichtlinien klar und eindeutig geregelt sind, um Chancengleichheit, Anonymität und Transparenz zu gewährleisten, gibt es im Design zwar vielmehr Wettbewerbe, aber weder verbindliche Regeln noch einen Berufsverband, der sie etablieren könnte. Wo die Wettbewerbsregeln des BDG nicht ausreichen oder sich nicht eignen, ist es möglich, die GRW 95 anzuwenden oder sich zumindest daran anzulehnen. Wir erstellen projektbezogen einen Katalog von Verfahrensregeln in Anlehnung an die Regeln des BDG, der GRW 95 oder der ProKunst. Dies garantiert auch in Design und Kunst faire Verfahren mit in der Regel besseren Ergebnissen und stellt im Interesse von Auslobern wie Teilnehmern eine attraktive Alternative dar zu den teilweise abenteuerlichen Wettbewerben, die mit den geistigen und finanziellen Ressourcen der Beteiligten verschwenderisch umgehen und allzu oft ergebnislos enden. Ein gut organisiertes Verfahren ist zwar keine Garantie für ein gutes Ergebnis, weil der kreative Prozess letztlich unberechenbar bleibt, ein schlecht vorbereitetes Verfahren führt jedoch nur selten zu einem guten Ergebnis.
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